Ferienimmobilien als Investition oder in Eigennutzung.

Immobilien in Spanien Ferienimmobilien als Investition oder in Eigennutzung.

Sie suchen ein luxuriöses Ferienhaus an der Küste, eine gemütliche Finca, eine Ferienwohnung oder ein großes Haus als Workation Domizil? Oder möchten Sie ein Grundstück in Spanien erwerben?

Durch eine Zusammenarbeit mit ausgewählten spanischen Maklern können wir Ihnen aktuell über 600 Immobilien in Spanien vermitteln. Zum Verkauf stehen Häuser, Wohnungen und Grundstücke sowohl auf dem Festland als auch auf den beliebten Ferieninseln.

Unser Ziel:

Wir finden die passende Ferien-Immobilie für Sie.

Wir sind vor Ort

und kennen die spanische Insel wie unsere Westentasche. Wir haben ein großes Netzwerk und viele verschiedene Immobilien in unserem Portfolio – auch Ihre neue Ferien-Immobilie.

Vertrauen

ist die feste Basis unserer Arbeit für Sie. Wir legen großen Wert darauf, dass die Chemie stimmt. Deshalb beginnt unser gemeinsamer Weg zur neuen Ferien-Immobilie mit einem persönlichen Kontakt.

Alles aus einer Hand

von Ihrem Suchauftrag bis zum Kauf. Wir arbeiten im Hintergrund und bereiten den Immobilienkauf sorgfältig für Sie vor. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in Sachen Immobilien.

Marktführer mit 632 Spanienimmobilien

Wir vermitteln Immobilien in Spanien – aktuell über 600 Immobilien – und arbeiten mit ausgewählten deutschsprachigen Maklern vor Ort zusammen in den folgenden Regionen:

Fragen zum Immobilienkauf in Spanien – 8 Schritte bis zur spanischen Immobilie

 

Sie haben eine Traumimmobilie gefunden und fragen sich, welche Schritte als nächstes auf Sie zukommen?

Ja. Wenn Sie eine Immobilie in Spanien erwerben möchten, ist es notwendig, eine spanische Steuernummer, die sogenannte N.I.E. (Número de Identificación de Extranjero), zu beantragen. Diese Nummer ist die Voraussetzung dafür, ein Bankkonto in Spanien zu eröffnen und einen Kaufvertrag beim Notar zu unterschreiben.

Wir beraten Sie, wann der richtige Zeitpunkt für die Beantragung ist und unsere Makler vor Ort unterstützen Sie bei der Beantragung.

Ja. Es ist ratsam, ein spanisches Girokonto zu eröffnen, da die Kaufpreiszahlung für eine spanische Immobilie üblicherweise per Bankscheck an eine spanische Bank gezahlt wird. Außerdem werden die Nebenkosten für Internet, Strom, Wasser, Hausgeld usw. von einem spanischen Konto bezahlt.

Wir sagen Ihnen, wann der richtige Zeitpunkt für die Kontoeröffnung gekommen ist und unsere Makler vor Ort unterstützen Sie bei der Kontoeröffnung.

Bei der Immobilienfinanzierung in Spanien ist zu beachten, dass spanische Banken den Kauf von Immobilien bis maximal 50 – 70 % der Kaufsumme finanzieren. Der Rest des Kaufpreises sowie die Nebenkosten sollten mit Eigenkapital beglichen werden.

Wir beraten Sie bezüglich der Finanzierung und unterbreiten ihnen passende Finanzierungsangebote für den Kauf Ihrer Immobilie oder vermitteln Sie, wenn gewünscht, auch an deutschsprachige und etablierte Finanzdienstleistern in Spanien. 

Die Kaufnebenkosten, die beim Erwerb spanischer Immobilien anfallen, sind sehr variabel und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. von der Lage, dem Kaufpreis und der Art der Immobilie.

Wir erklären Ihnen, welche Kaufnebenkosten für ihre ausgewählte Immobilie rechnen müssen.

Ja. Wir empfehlen, die Kaufabwicklung durch einen Ihre Interessen vertretenden Rechtsanwalt begleiten zu lassen. Dies ist üblich, da spanische Notare einen – im Vergleich zu deutschen Notaren beschränkten – Aufgabenkreis haben. Sie prüfen zwar die Vollständigkeit der Unterlagen und auch die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften. Allerdings haben spanische Notare keine so umfassenden Belehrungs- und Prüfpflichten, z. B. hinsichtlich der Kaufrisiken oder der Bevorteilung bzw. der Benachteiligung.

Wir unterstützen Sie dabei, einen kompetenten Anwalt in Spanien zu finden. Unsere Partner-Makler in Spanien arbeiten eng mit deutschsprachigen Anwälten vor Ort zusammen. 

Wir empfehlen die Prüfung folgender Punkte durch einen spanischen Anwalt:

  • notarieller Kaufvertrag des aktuellen Eigentümers (escritura pública de compraventa)
  • Vermerk des Grundbuchamtes (Registro de la Propiedad) sowie den Grundbuchauszug
  • Gültigkeit der Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad)
  • ordnungsgemäße Eintragung von Immobilienelementen wie Garage oder Pool
  • Stimmigkeit der angegebenen Größenangaben zu Wohnfläche und Grundstücksgröße
  • Wirksamkeit vorgelegter Vollmachten des Verkäufers
  • Prüfung, ob eine alleinige Verfügungsberechtigung des Eigentümers besteht
  • Gibt es genannte, geprüfte und dokumentierte Belastungen?
  • Prüfung Steuerschulden und Haftung der Liegenschaft
  • Klärung der Übernahme der Wertzuwachssteuer (plusvalía) durch Käufer oder Verkäufer


Wir helfen Ihnen, einen spezialisierten Anwalt in Spanien zu finden, der Sie bei diesen rechtlichen Klärungsprozessen unterstützt. 

Ja. Beim Kauf von Immobilien in Spanien ist es üblich, einen Reservierungsvertrag oder einen Optionsvertrag zu schließen.

Der Reservierungsvertrag stellt sicher, dass gegen eine meist geringe Reservierungsgebühr die Immobilie für einige Tage freigehalten wird. Auf diese Weise gewinnt der Kaufinteressent etwas Zeit. Entscheidet er sich gegen einen Kauf, wird die Reservierungsgebühr zumeist einbehalten. Entscheidet er sich für einen Kauf, wird die Reservierungsgebühr häufig später auf den Kaufpreis angerechnet.

Beim Optionsvertrag (contrato de opción de compra) besteht gegenüber dem Reservierungsvertrag eine höhere Kaufbindung. Der Verkäufer (Optionsgeber) gewährt dem Käufer (Optionsnehmer) das Recht, die Immobilie innerhalb einer festgelegten Frist zu einem bestimmten Kaufpreis zu erwerben. Die Optionsgebühr beträgt üblicherweise 10 % und wird später mit dem Kaufpreis verrechnet. Scheitert der Kaufvertrag aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verfällt die Optionsgebühr zugunsten des Optionsgebers. Hält sich der Verkäufer nicht an den Optionsvertrag, so zahlt der Verkäufer dem Käufer die Optionsgebühr zurück zuzüglich eines vereinbarten Schadensersatzes; üblich sind weitere 10 % des Kaufpreises.

Tipp: Vor Abschluss eines Reservierung- oder Finanzierungsvertrags sollte die Finanzierung geprüft sein (siehe Frage 3). Ebenso sollte bereits beim Optionsvertrag ein Anwalt hinzugezogen werden, weil dieser einen verbindlichen Kaufvertragsentwurf darstellt (siehe Frage 4).

Der Kaufpreis für eine Immobilie in Spanien wird üblicherweise während des Notartermins per Bankscheck an eine spanische Bank übermittelt. Die Besitzübergabe findet ebenfalls beim Notartemin in Form der Schlüsselübergabe an den Käufer statt.

Wir helfen Ihnen, einen spezialisierten Anwalt in Spanien zu finden, der Sie bei diesen rechtlichen Klärungsprozessen unterstützt. 

UNSER TEAM

Ihre Immobilienmakler im Erzgebirge

Frau Manuela	Hertel

Frau Manuela Hertel

Geschäftsführerin

Frau Dr. Andrea Hertel

Frau Dr. Andrea Hertel

Strategie und Auslandsimmobilien

Frau Peggy Tilgner

Frau Peggy Tilgner

Geschäftsstellenleiterin Annaberg

Frau Sandy Schubert

Frau Sandy Schubert

Koordination Innendienst

Frau Karen Rauer

Frau Karen Rauer

Qualitätsmanagement

Herr Mario Bley

Herr Mario Bley

Geschäftsstellenleiter Stollberg

Frau Janet Anger

Frau Janet Anger

Geschäftsleitung Dippoldiswalde

Frau Mirjam Wagner

Frau Mirjam Wagner

Geschäftsleitung Aue

Herr Guido Wagner

Herr Guido Wagner

Gepr. Immobilienmakler

Frau Claudia	Stöckert

Frau Claudia Stöckert

Koordination Innendienst

Herr Thomas	Hein

Herr Thomas Hein

Diplom-Immobilienwirt (FH)

Frau Claudia Groß

Frau Claudia Groß

Vermietung und Koordination

Frau Valena Moye

Frau Valena Moye

Studentin Immobilienwirtschaft / Vermietungsteam

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